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0209 / 84076Gelsenkirchen & Ruhrgebiet

Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten zu Pflegekasse, Pflegegrad und unserer Begleitung.

Ja. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 131 € monatlich über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) zu. Ab Pflegegrad 2 kommt das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hinzu — 3.539 € pro Jahr nach der Pflegereform 2025. Wir sind anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (AnFöVO NRW) und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wir sind im gesamten Stadtgebiet von Gelsenkirchen sowie in Herne, Essen, Bochum und Umgebung für Sie da.
Nichts. Das erste Kennenlerngespräch ist immer kostenlos und unverbindlich. Wir kommen zu Ihnen nach Hause.
Für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ja (ab Pflegegrad 1). Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen privat buchen. Wir helfen kostenlos bei der Beantragung.