title: "Entlastungsbetrag einlösen in NRW — so geht's" description: "131 € monatlich stehen Ihnen ab Pflegegrad 1 zu. Wir erklären Schritt für Schritt, wie Sie den Entlastungsbetrag tatsächlich nutzen." date: "2026-05-24" author: "Murat Menevse" kategorie: "Finanzen" lesezeit: "4 min"
Entlastungsbetrag einlösen in NRW — so geht's
Ab Pflegegrad 1 stehen jeder Person, die zu Hause gepflegt wird, 131 € pro Monat zu — der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Das sind im Jahr 1.572 €.
Wer hat Anspruch?
Jeder Mensch mit anerkanntem Pflegegrad ab Stufe 1, der zu Hause lebt. Der Betrag ist zweckgebunden — für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Auszeiten für pflegende Angehörige.
So funktioniert die Abrechnung
- Anbieter muss anerkannt sein — Zulassung nach AnFöVO
- Direktabrechnung — wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
- Oder Erstattung — Sie zahlen vor, reichen ein, bekommen zurück
Was Sie damit machen können
- Begleitung beim Spaziergang
- Hilfe bei Einkäufen
- Unterstützung im Haushalt
- Gesellschaft bei Demenz oder Einsamkeit
- Begleitung zu Arztterminen
Wichtig: Nicht-Nutzung
Nicht genutzte Beträge können bis zu sechs Monate übertragen werden — danach verfallen sie. Frühzeitig starten lohnt sich.
Erfahren Sie im Erstgespräch, wie wir Ihren Entlastungsbetrag einsetzen.