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0209 / 84076Gelsenkirchen & Ruhrgebiet
Finanzen
4 min·Murat Menevse

title: "Entlastungsbetrag einlösen in NRW — so geht's" description: "131 € monatlich stehen Ihnen ab Pflegegrad 1 zu. Wir erklären Schritt für Schritt, wie Sie den Entlastungsbetrag tatsächlich nutzen." date: "2026-05-24" author: "Murat Menevse" kategorie: "Finanzen" lesezeit: "4 min"

Entlastungsbetrag einlösen in NRW — so geht's

Ab Pflegegrad 1 stehen jeder Person, die zu Hause gepflegt wird, 131 € pro Monat zu — der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Das sind im Jahr 1.572 €.

Wer hat Anspruch?

Jeder Mensch mit anerkanntem Pflegegrad ab Stufe 1, der zu Hause lebt. Der Betrag ist zweckgebunden — für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Auszeiten für pflegende Angehörige.

So funktioniert die Abrechnung

  1. Anbieter muss anerkannt sein — Zulassung nach AnFöVO
  2. Direktabrechnung — wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
  3. Oder Erstattung — Sie zahlen vor, reichen ein, bekommen zurück

Was Sie damit machen können

  • Begleitung beim Spaziergang
  • Hilfe bei Einkäufen
  • Unterstützung im Haushalt
  • Gesellschaft bei Demenz oder Einsamkeit
  • Begleitung zu Arztterminen

Wichtig: Nicht-Nutzung

Nicht genutzte Beträge können bis zu sechs Monate übertragen werden — danach verfallen sie. Frühzeitig starten lohnt sich.

Erfahren Sie im Erstgespräch, wie wir Ihren Entlastungsbetrag einsetzen.